Medizinstudium im Ausland
Antragssteller mit ärztlicher Ausbildung aus einem Drittstaat (nicht in Deutschland, EU, EWR und der Schweiz) Nach der Bundesärzteordnung (BÄO) ist für die Erteilung der Approbation die Gleichwertigkeit des ausländischen Medizinstudiums mit dem aktuellen deutschen Medizinstudium Voraussetzung.